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Wettbewerb & Technologie
Der gewerbliche Rechtsschutz dient dem Schutz geistigen Eigentums und des lauteren Wettbewerbs. Diesem Schutz unterliegen technische Erfindungen (Patente, Gebrauchsmuster, Arbeitnehmererfindungen), ästhetische Erfindungen und Designs (Geschmacksmuster), Produkt-, Handels-, Dienstleistungsmarken, Firmenbezeichnungen; Domains und Herkunftsangaben (Marken) sowie nicht sonderrechtlich geschützte wettbewerblich eigenartige Produkte und Designs, die Schutz nach den Regeln des Wettbewerbsrechtes genießen können. Zielsetzung des Wettbewerbsrechtes ist es ferner, unlauteren Wettbewerb, namentlich wettbewerbswidrige Werbemaßnahmen, unwahre oder irreführende Angaben, geschäftsschädigende Äußerungen und ähnliches leistungsfremdes Marktverhalten zu bekämpfen.
Bei nicht-technischen Schutzrechten bieten wir unseren Mandanten eine Komplettberatung und -vertretung beginnend mit der Überprüfung der Schutzfähigkeit, der Beratung über zweckmäßige Schutzstrategien und dem Aufbau eines Schutzrechtsportfolios durch Anmeldung von nationalen, international registrierten Marken und Geschmacksmustern oder im gesamten Gebiet der EU geschützten Gemeinschaftsmarken und Gemeinschaftsgeschmacksmustern.
Während das Anmeldeverfahren bei technischen Schutzrechten wie Patenten und Gebrauchsmustern wegen der technischen Dominanz zweckmäßig in die Hände von Patentanwälten gelegt wird, helfen wir bei der Verwertung aller Schutzrechte durch Gestaltung von Lizenz- oder Kaufverträgen und vertreten bei der außergerichtlichen und gerichtlichen Durchsetzung von Ansprüchen aus den Schutzrechten.
Im Hinblick auf den regelmäßig mit Marketingmaßnahmen verbundenen sehr hohen Kostenaufwand, die drohenden Nachteile bei einer Rechtsverletzung und die Vielfalt der Gestaltungsmöglichkeiten zum Schutz und zur Sicherung der eigenen Innovation und Investition kann die frühzeitige Erholung kompetenten Rates zum Aufbau und zum Erhalt einer gesicherten Marktposition einen entscheidenden Beitrag leisten.
Je gewagter eine Werbemaßnahme zudem gestaltet wird, desto höher ist unter Umständen das Risiko einer Abmahnung. Wir verstehen uns als Partner bei der Konzeption von Werbekampagnen. Um wirtschaftliche Schäden zu vermeiden, sollte das Risiko dabei sorgfältig abgewogen werden. Dabei ist uns bewusst, dass kreative und mutige Werbemaßnahmen immer wieder Grenzfälle sein können.
Wir unterstützen Unternehmen der Lebensmittelbranche (Industrie und Handel), sich im komplexen Lebensmittelrecht sicher zu bewegen. Die Einhaltung der lebensmittelrechtlichen Vorschriften im eigenen Haus, bei den Lieferanten und Abnehmern ist Aufgabe jedes Unternehmens der Lebensmittelbranche. Verstöße gegen das Lebensmittelrecht können neben Beschwerden von Verbrauchern, wettbewerbsrechtlichen Abmahnungen durch Konkurrenten oder Wettbewerbsverbänden, strafrechtlichen Sanktionen durch den Staat auch öffentliche Warnungen vor den hergestellten oder vertriebenen Produkten zur Folge haben. Wir beraten die Unternehmen vorbeugend bei der (Verpackungs-)Deklaration und der Vertragsgestaltung mit den Lieferanten sowie den Abnehmern, abwehrend bei unberechtigten Forderungen von Behörden oder Konkurrenten und schadensbegrenzend im Fall von "Pannen".
Auf dem Gebiet des Informationstechnologienrechts (IT-Recht) reicht unser Leistungsspektrum vom Vertragsrecht über das Datenschutzrecht bis hin zu internationalen Aspekten. Das IT-Recht geht dabei sehr häufig mit dem Urheberrecht einher, soweit es um die Schutzfähigkeit und Verwertungsbefugnis von Software geht. Daneben spielen Verträge über die Erstellung von Individual-Software, die Übertragung von Nutzungsrechten und Verwertungsbefugnissen, Pflegeverträge und Mängelgewährleistungsansprüche bei Hard- oder Softwarefehlern eine bedeutende Rolle.
Schließlich werden darunter im allgemeinen Sprachgebrauch häufig auch alle mit dem Internetverkehr zusammenhängende Rechtsfragen verbunden, wie beispielsweise das Domainrecht, die Zulässigkeit der Verlinkung auf fremde Homepages oder Fragen des zulässigen Contents verbunden, die durch ihre Überschneidung mit dem Wettbewerbs-, Urheber- oder Markenrecht ebenfalls zu dem Bereich unserer Kernkompetenzen zählen.
Wir bieten außerdem eine Datenschutzberatung für kleine und mittlere Unternehmen, um den Anforderungen des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) hinreichend genügen zu können. So führt beispielsweise der sog. Arbeitnehmerdatenschutz immer wieder bei Unternehmen zu Unsicherheiten. Wir beraten Sie bei den gesetzlichen Anforderungen und bei der Umsetzung Ihres individuellen Datenschutzkonzepts.
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