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        FACHBEREICHE >> WETTBEWERB & TECHNOLOGIE
Wettbewerb & Technologie

Der gewerbliche Rechtsschutz dient dem Schutz geistigen Eigentums und des lauteren Wettbewerbs. Diesem Schutz unterliegen technische Erfindungen (Pa­ten­te, Ge­brauchs­mus­ter, Ar­beit­neh­mer­er­fin­dun­gen), äs­the­ti­sche Er­fin­dun­gen und Designs (Geschmacks­muster), Produkt-, Handels-, Dienst­leis­tungs­marken, Fir­men­be­zeich­nun­gen; Domains und Her­kunfts­an­ga­ben (Marken) sowie nicht son­der­recht­lich ge­schütz­te wett­bewerb­lich eigenartige Produkte und Designs, die Schutz nach den Regeln des Wettbewerbsrechtes genießen können. Zielsetzung des Wett­be­werbs­rech­tes ist es ferner, unlauteren Wettbewerb, namentlich wettbewerbswidrige Wer­be­maß­nah­men, unwahre oder irreführende Angaben, geschäftsschädigende Äu­ße­run­gen und ähnliches leistungsfremdes Marktverhalten zu bekämpfen.

Bei nicht-technischen Schutzrechten bieten wir unseren Mandanten eine Kom­plett­be­ra­tung und -vertretung beginnend mit der Überprüfung der Schutzfähigkeit, der Beratung über zweckmäßige Schutz­stra­te­gien und dem Aufbau eines Schutz­rechts­port­fo­li­os durch Anmeldung von nationalen, international registrierten Marken und Ge­schmacks­mustern oder im gesamten Gebiet der EU geschützten Ge­mein­schafts­mar­ken und Ge­mein­schafts­ge­schmacks­mus­tern.

Während das Anmeldeverfahren bei technischen Schutzrechten wie Patenten und Gebrauchsmustern wegen der technischen Dominanz zweckmäßig in die Hände von Patentanwälten gelegt wird, helfen wir bei der Verwertung aller Schutzrechte durch Gestaltung von Lizenz- oder Kaufverträgen und vertreten bei der außergerichtlichen und gerichtlichen Durchsetzung von Ansprüchen aus den Schutzrechten.

Im Hinblick auf den regelmäßig mit Mar­ke­ting­maß­nah­men verbundenen sehr hohen Kostenaufwand, die drohenden Nachteile bei einer Rechtsverletzung und die Vielfalt der Gestaltungsmöglichkeiten zum Schutz und zur Sicherung der eigenen Innovation und Investition kann die frühzeitige Erholung kompetenten Rates zum Aufbau und zum Erhalt einer gesicherten Marktposition einen entscheidenden Beitrag leisten.

Je gewagter eine Werbemaßnahme zudem gestaltet wird, desto höher ist unter Umständen das Risiko einer Abmahnung. Wir verstehen uns als Partner bei der Konzeption von Werbekampagnen. Um wirt­schaft­li­che Schä­den zu vermeiden, sollte das Risiko dabei sorgfältig abgewogen werden. Dabei ist uns bewusst, dass kreative und mutige Wer­be­maß­nah­men immer wieder Grenzfälle sein können.

Wir unterstützen Unternehmen der Le­bens­mit­tel­bran­che (Industrie und Handel), sich im komplexen Lebensmittelrecht sicher zu bewegen. Die Einhaltung der le­bens­mit­tel­recht­li­chen Vorschriften im eigenen Haus, bei den Lieferanten und Abnehmern ist Aufgabe jedes Unternehmens der Lebensmittelbranche. Verstöße gegen das Lebensmittelrecht können neben Beschwerden von Verbrauchern, wett­be­werbs­recht­li­chen Abmahnungen durch Konkurrenten oder Wettbewerbsverbänden, strafrechtlichen Sanktionen durch den Staat auch öffentliche Warnungen vor den hergestellten oder vertriebenen Produkten zur Folge haben. Wir beraten die Unternehmen vorbeugend bei der (Verpackungs-)Deklaration und der Ver­trags­ge­stal­tung mit den Lieferanten sowie den Abnehmern, abwehrend bei un­be­rech­tig­ten Forderungen von Behörden oder Konkurrenten und scha­dens­be­gren­zend im Fall von "Pannen".

Auf dem Gebiet des In­for­ma­tions­tech­no­lo­gien­rechts (IT-Recht) reicht unser Leistungsspektrum vom Vertragsrecht über das Datenschutzrecht bis hin zu internationalen Aspekten. Das IT-Recht geht dabei sehr häufig mit dem Urheberrecht einher, soweit es um die Schutzfähigkeit und Verwertungsbefugnis von Software geht. Daneben spielen Verträge über die Erstellung von Individual-Software, die Übertragung von Nutzungsrechten und Ver­wer­tungs­be­fug­nissen, Pfle­ge­ver­trä­ge und Män­gel­ge­währ­leis­tungs­an­sprü­che bei Hard- oder Softwarefehlern eine bedeutende Rolle.

Schließlich werden darunter im allgemeinen Sprachgebrauch häufig auch alle mit dem In­ter­net­ver­kehr zusammenhängende Rechts­fra­gen ver­bun­den, wie bei­spiels­wei­se das Domainrecht, die Zulässigkeit der Verlinkung auf fremde Homepages oder Fragen des zulässigen Contents verbunden, die durch ihre Überschneidung mit dem Wettbewerbs-, Urheber- oder Markenrecht ebenfalls zu dem Bereich unserer Kernkompetenzen zählen.

Wir bieten außerdem eine Da­ten­schutz­be­ra­tung für kleine und mittlere Unternehmen, um den An­for­de­run­gen des Bun­des­da­ten­schutz­ge­setzes (BDSG) hin­rei­chend ge­nü­gen zu können. So führt bei­spiels­wei­se der sog. Ar­beit­neh­mer­da­ten­schutz im­mer wie­der bei Unternehmen zu Unsicherheiten. Wir beraten Sie bei den gesetzlichen Anforderungen und bei der Umsetzung Ihres individuellen Da­ten­schutz­kon­zepts.