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Familienunternehmen & Nachfolge
Als mittelständische Kanzlei wissen wir um die besondere Verantwortung des Familienunternehmers und unterstützen in allen Lebenslagen.
Die Familie ist Stütze und Träger des Familienunternehmens. Nicht selten steht das Schicksal der Familie mit dem des familieneigenen Unternehmens in engem Zusammenhang. Um Familienunternehmen und -unternehmer umfassend beraten zu können, unterstützen wir unsere Mandanten auch auf dem Gebiet des Familien- und Erbrechts.
Familiäre und soziale Bindungen können (leider) erfahrungsgemäß zerbrechen. Scheidungen gefährden dabei nicht selten den Bestand des Familienunternehmens. Daher sollten bereits bei Eingehung einer Ehe die Gestaltungsmöglichkeiten im Rahmen eines Ehevertrags geprüft und genutzt werden. Leider vernebelt oftmals eine Romantisierung der persönlichen Lebensverhältnisse den Blick für die Absicherung des Unternehmensbestands und der damit verbundenen Arbeitsplätze. Die Chance, im Voraus wesentliche Fragen zu regeln, sollte nicht verpasst werden. Gerne beraten wir Sie über familien- und gesellschaftsrechtliche Einzelfragen, um präventive Lösungen zu schaffen.
Ebenso bedeutungsvoll ist die Übergabe des Familienunternehmens an die nachfolgende Generation. Diese sollte stets detailliert geplant werden, um die Existenz des Unternehmens auch generationenübergreifend zu gewährleisten. Sowohl bei der Übertragung auf familieninterne Nachfolger, bei möglichen Verkaufsstrategien, der Gründung einer Beteiligungs- oder Risikokapitalgesellschaft als auch bei der Schaffung einer Familienstiftung stehen wir Ihnen zur Seite und gewährleisten eine umfassende Beratung. Dank unserer fachlichen Kompetenz und unseres Erfahrungswissens in ähnlich gelagerten Fallgestaltungen begleiten wir Sie ggf. in Zusammenarbeit mit Ihrem Steuerberater sicher in allen Phasen der Betriebsübergabe.
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