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        FACHBEREICHE >> FAMILIENUNTERNEHMEN & NACHFOLGE
Familienunternehmen
& Nachfolge


Als mittel­stän­di­sche Kanz­lei wissen wir um die be­son­de­re Ver­ant­wor­tung des Familienunternehmers und unterstützen in allen Lebenslagen.

Die Familie ist Stütze und Träger des Fa­mi­lien­un­ter­neh­mens. Nicht selten steht das Schicksal der Familie mit dem des familieneigenen Unternehmens in engem Zusammenhang. Um Familienunternehmen und -unternehmer umfassend beraten zu können, unterstützen wir unsere Mandanten auch auf dem Gebiet des Familien- und Erbrechts.

Familiäre und soziale Bindungen können (leider) erfahrungsgemäß zerbrechen. Scheidungen gefährden dabei nicht selten den Bestand des Fa­mi­lien­un­ter­neh­mens. Daher sollten bereits bei Eingehung einer Ehe die Gestaltungsmöglichkeiten im Rahmen eines Ehevertrags geprüft und genutzt werden. Leider vernebelt oftmals eine Romantisierung der per­sön­li­chen Le­bens­ver­hält­nisse den Blick für die Absicherung des Unternehmensbestands und der damit verbundenen Arbeitsplätze. Die Chance, im Voraus wesentliche Fragen zu regeln, sollte nicht verpasst werden. Gerne beraten wir Sie über familien- und gesellschaftsrechtliche Einzelfragen, um präventive Lösungen zu schaffen.

Ebenso bedeutungsvoll ist die Übergabe des Fa­mi­lien­un­ter­neh­mens an die nachfolgende Generation. Diese sollte stets detailliert geplant werden, um die Existenz des Unternehmens auch ge­ne­ra­tio­nen­ü­ber­grei­fend zu ge­währ­leis­ten. Sowohl bei der Übertragung auf familieninterne Nachfolger, bei möglichen Ver­kaufs­stra­te­gien, der Gründung einer Be­tei­li­gungs- o­der Ri­si­ko­ka­pi­tal­ge­sell­schaft als auch bei der Schaffung einer Familienstiftung stehen wir Ihnen zur Seite und gewährleisten eine umfassende Beratung. Dank unserer fachlichen Kompetenz und unseres Er­fah­rungs­wissens in ähnlich gelagerten Fallgestaltungen be­glei­ten wir Sie ggf. in Zu­sam­men­ar­beit mit Ih­rem Steu­er­be­ra­ter sicher in allen Phasen der Be­triebs­über­ga­be.